Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen – PSP Verwaltungs- und Handels GmbH, und Peter Krell, öffentlich bestellt und vereidigt als Versteigerer, Weimarer Str. 83 a/b, 98693 Ilmenau
1.
Mit Teilnahme an meiner Auktion/Verkauf erkennt der Bieter und der
Käufer die nachstehenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen an.
2. Jeder Bieter muss sich ausweisen und nimmt mit der Bieterkarte an der
Versteigerung teil. eine Kopie des Passes oder Personalausweis vom
Käufer ist Bestandteil der Bieterkarte.
3. Dem Ersteigerer/Käufer wird auf Wunsch, der Auftraggeber der jeweiligen Objekte mitgeteilt.
4. Die Objekte werden in Namen und für Rechnung des Auftraggebers in dem
Zustand verkauft, indem sie sich zum Zeitpunkt der
Versteigerung/Verkaufs befinden. Der Käufer anerkennt, dass jegliche
Reklamation ausgeschlossen ist und keinerlei Gewähr für Güte,
Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel, sonstige
Schäden oder besondere Eigenschaften übernommen wird. Wenngleich die
Auflistung der Objekte sind sorgfältig und nach bestem Wissen und
Gewissen erstellt, sind die Technischen Daten, Maße oder Gewichtsangaben
und Baujahre unverbindlich. Der Verkäufer steht für die Richtigkeit der
Katalogangaben nicht ein.
5. In der Regel wird nach fortlaufenden Nummern versteigert. In
Einzelfällen behalten wir uns das Recht vor, die Reihenfolge zu ändern,
und Positionen auszuklammern oder zusammenzufassen.
6. Jedes Gebot kann ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden und
der Zuschlag verweigert werden oder unter Vorbehalt erfolgen.
7. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende, nachdem sein Gebot vom
Versteigerer dreimal wiederholt wurde. Wenn mehrere Personen zugleich
ein und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet der Versteigerer. Bestehen
Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer neu ausbieten. In allen
Fällen gilt allein die Anordnung des Versteigerers.
8. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich eines Aufgeldes von 15%
plus der ges. Mehrwertsteuer(19%) bei Umsatzsteuerpflichtigen
Auftraggebern. Bei Versteigerung im Auftrag privater Auftraggeber
erfolgt die Berechnung der MwSt nur auf die 15% Versteigerungsgebühr.
9. Die Höhe der Mindestgebote wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen für die ganze Versteigerung bestimmt.
10. Die Zahlung der Gesamtforderung muss bar oder durch bankbestätigten
Scheck nach Zuschlagserteilung an den Versteigerer erfolgen. Wird diese
Verpflichtung nicht eingehalten, wird der Kaufgegenstand nochmals
versteigert. Dabei wird der erste Käufer nicht zugelassen. Er bleibt für
den Mindesterlös persönlich haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen
Anspruch.
11. Das Kaufobjekt gilt mit Zuschlagserteilung als dem Käufer übergeben,
womit auch Haftung, Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes
oder Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und
Einbruchdiebstahl auf den Käufer übergehen.
Dies trifft auch insbesondere für Zubehörteile zu. Das Eigentum geht
jedoch erst nach vollständiger Zahlung- bei Schecks nach bankbestätigter
Gutschrift- auf den Käufer über.
12. Erst nach vollständiger Zahlung erfolgt die Abholung der
ersteigerten Objekte, wobei sich die Preise für jeden Gegenstand ab
Fundament oder Standort undemontiert und unverladen versteht. Die
Herausgabe der mit Scheck bezahlten Objekte kann nur nach Prüfung der
Bankbestätigung erfolgen. Die Abholung muss zu den angegebenen Terminen
erfolgen. Für verspätete Abholung können Gebühren von bis zu
26,00Euro/Tag erhoben werden. Erfolgt innerhalb einer Woche nach der
Versteigerung keine Abholung, ist der Auktionator ohne weitere
Aufforderung berechtigt, dass oder die Objekte neu zu versteigern oder
freihändig zu verkaufen. Der Mindesterlös und die dadurch anfallenden
Kosten gehen zu Lasten des Ersterwerbers.
13. Die am Versteigerungstag und im Nachverkauf ausgestellten Rechnungen
werden unter dem Vorbehalt der persönlichen Nachprüfung und eventuellen
Berichtigung erteilt. Irrtum bleibt vorbehalten.
14. Käufer aus der Staaten, die nicht der EU angehören, haben die MwSt.
als Kaution an den Versteigerer zu zahlen. Nach Vorlage der
ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrnachweise wird die MwSt.
zurückerstattet. Verkäufe an Bieter aus den EU-Staaten können nur nach
Vorlage der amtlich beglaubigten Ust.-Indentifikationsnummer
umsatzsteuerfrei erfolgen.
15. Für Unfälle währen der Besichtigung, Versteigerung/Verkauf und
Abholung wird keine Haftung übernommen. Das Inbetriebsetzen von Geräten
ist untersagt.
16. Alle Besucher der Versteigerung/Verkauf haften für verursachte
Schäden, gleich welcher Art. Für Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden,
Fremdobjekten etc. haftet der Käufer
17. Das Betreten des Geländes, auf dem die Versteigerung/Verkauf oder
auch die Besichtigung stattfindet erfolgt auf eigene Gefahr
18. Der Versteigerer ist berechtigt, in eigenem Namen für Rechnung des
Auftraggebers Kaufgelder und Nebenforderungen einzuziehen und
einzuklagen.
19. Ein Bieter, welcher im Auftrag eines Anderen ersteigert, haftet neben diesem selbstschuldnerisch.
20. Wir nehmen die Daten sämtlicher Geschäftspartner in Dateien auf und
verarbeiten sie, worauf gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hingewiesen
wird.
21. Jeder Bieter hat die auf seinen Namen ausgestellte Bieterkarte bis
zum Ende der Versteigerung sorgfältig aufzubewahren. Für Missbrauch mit
der Bieternummer haftet der Bieter.
22. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten 98693 Ilmenau.
23. Sollten eine oder mehrer Bestimmungen nicht mit den rechtlichen
Vorschriften übereinstimmen, so behalten die restlichen ihre Gültigkeit.
An Stelle einer ungültigen Bestimmung soll diejenige treten, deren
zulässiger Inhalt der gewollten ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.